Information der Öffentlichkeit gem. § 8a Störfall-Verordnung
Stand: 21.07.2023
1. Allgemeine Informationen
Die Biogasanlage „Hansen Biogas GmbH & Co. KG“ unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV). Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV wurde dem Landkreis Emsland am 14.12.2017 vorgelegt.
2. Tätigkeiten
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
- Wirtschaftsdünger: Gülle, Hähnchenmist
- Nachwachsende Rohstoffe: Ganzpflanzensilage, Maissilage, CCM
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
- Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
- Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgrube, Fermenter)
- Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermenter, Nachgärer, Gärrestbehälter
- Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
- Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
- Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
- Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
- Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
- Nutzung der Wärme zur Beheizung des Fermenters
- Versorgung von externen Wärmeabnehmern (Stallanlagen, Wohnhäuser)
3. Gebräuchliche Bezeichnungen oder Gefahreneinstufung der relevanten Stoffe
- 10.833 kg Biogas (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ — Mengenschwelle = 10.000 kg)
4. Allgemeine Informationen über Warnung und Verhalten bei einem Störfall
- Warnung der Nachbarschaft und großräumige Absperrung
5. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung & Weitere Informationen
Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (§ 12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch den Landkreis Emsland fand am 21.07.2023 statt.
Für weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an den Landkreis Emsland wenden.